Die Röntgenuntersuchung nimmt gerade in der Orthopädie einen hohen Stellenwert ein. Ein Arzt mit Fachkunde- Röntgendiagnostik stellt die Indikation für eine Röntgenuntersuchung. Dabei wird streng auf die Indikation unter Beachtung von Strahleneinwirkung auf den menschlichen Körper, dem Nutzen und Risiko durch diese Untersuchung, abgewogen. Das moderne Röntgengerät, das in der Praxis in Melsungen von Fachpersonal bedient wird, kommt nur nach strengen ärztlichen Kriterien zur Anwendung, immer unter dem Aspekt des Strahlenschutzes für den Patienten „So viel Strahlung wie nötig und so wenig Strahlung wie möglich“ werden unter strengen Schutzmaßnahmen die Röntgenuntersuchung angewendet. Häufige, unnötige oder Wiederholungsuntersuchungen werden vermieden. Bitte bringen Sie Fremd-voraufnahmen immer zur Sprechstunde mit.
Das Verfahren ist schnell, einfach und sehr aussagekräftig. Oft geben Röntgenbilder den ersten entscheidenden Hinweis auf eine Veränderung der Knochenstruktur oder Unfallverletzung und sind bei der primären Diagnostik unerlässlich. Bei der Röntgenuntersuchung ist neben der Frakturerkennung auch die Beurteilung des Arthrosegrades möglich. Ein weiterer wichtiger Aspekt für eine Röntgenuntersuchung ist die Beurteilung eines postoperativen Verlaufes und der Nachweis eventueller Lockerungsanzeichen von implantierten Prothesen.
Alle Röntgenbilder werden in einem digitalen Speichersystem abgelegt und liegen für Jahrzehnte, auch zum Bildvergleich über Jahre, den Ärzten zur Einsicht vor. Grundsätzlich kann jeder Patient, auf Wunsch, die angefertigten Röntgenbilder, auch als Kopie auf einer Bild-CD, ausgedruckt mitbekommen.
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